Buschmann & Bretzel GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Buschmann & Bretzel GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lietzenburger Str. 102
10707 Berlin
Tel: +49 (30) 88 59 19 - 0
Fax: +49 (30) 88 59 19 - 99
info[at]buschmann-bretzel.de
In kaum einem anderen Bereich gelten so viele unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen wie im Bereich Gemeinnützigkeit für Vereine und Stiftungen. Aus diesem Grund ist es für Spender und gemeinnützige Institutionen wichtig, in steuerlichen Fragen professionell beraten und individuell betreut zu werden.
Buschmann & Bretzel hat sich auf die Themen Gemeinnützigkeit und Stiftungen spezialisiert und stellt Ihnen den 30-jährigen Erfahrungsschatz mit viel Freude und Erfolg für eine gute Sache zur Verfügung.
√ Steuerbegünstigungen
√ Vorschriften und Sonderreglungen, z.B. bei USt und KSt
√ Betriebsführung
√ Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit unternehmensverbundenen Stiftungen
√ Beratung bei Spenden für gemeinnützige Zwecke
√ Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen für gemeinnützige Vereine und Stiftungen gem. § 63 AO
√ Außersteuerliche Begünstigungen
√ Steuerlich unschädliche Betätigungen und Rücklagenbildung
√ Abwicklung von Lohnsteuer, Einkommensteuer etc.
√ Prüfungen durch das Finanzamt
√ Anzeige- und Meldepflichten sowie Steuererklärungspflichten
Eingescannte Belege können Papierbelege ersetzen
Unter dem Motto „Steuerberater entsorgen Bürokratie“ hat am 04.04.2014 das dritte Symposium des Verbändeforums EDV des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) in Berlin stattgefunden. Mehr...
Aktivierung eines originären Firmenwerts zulässig
§ 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes 1995 beschränkt den Ansatz von Wirtschaftsgütern in der steuerlichen Schlussbilanz nicht auf die nach den steuerrechtlichen Vorschriften über... Mehr...