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Erben und Schenken

Sie haben nichts zu verschenken!

Die Erbschaftsteuer ist trotz heftiger Diskussion und Bundesgerichtshof-Entscheidungen nicht vom Tisch, sondern immer noch aktive Einnahmequelle des Staates von bereits besteuerten Vermögen.

Gerade mit dem Tod einhergehend ist dieses Thema zwar sehr behutsam, aber trotzdem umfassend anzugehen. Wir möchten Ihnen in solchen Zeiten Sicherheit geben, damit Sie eine Last weniger zu tragen haben.

Aufgrund massiver Änderungen im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht ist es wichtig sich frühzeitig und vertrauensvoll mit dem Schenken unter Lebenden zu befassen. Wir beraten Sie ausführlich, damit diese Vorgänge steueroptimal und im Sinne des Schenkenden und Beschenkten erfolgen.

Unsere Leistungen im Überblick:

 Erstellung der Erbsteuererklärung

 Erstellung der Schenkungssteuererklärung

 Beratung über steuerliche Optimierung bei Schenkungen

 Nachfolgeberatung

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