Buschmann & Bretzel GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Buschmann & Bretzel GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Die Erbschaftsteuer ist trotz heftiger Diskussion und Bundesgerichtshof-Entscheidungen nicht vom Tisch, sondern immer noch aktive Einnahmequelle des Staates von bereits besteuerten Vermögen.
Gerade mit dem Tod einhergehend ist dieses Thema zwar sehr behutsam, aber trotzdem umfassend anzugehen. Wir möchten Ihnen in solchen Zeiten Sicherheit geben, damit Sie eine Last weniger zu tragen haben.
Aufgrund massiver Änderungen im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht ist es wichtig sich frühzeitig und vertrauensvoll mit dem Schenken unter Lebenden zu befassen. Wir beraten Sie ausführlich, damit diese Vorgänge steueroptimal und im Sinne des Schenkenden und Beschenkten erfolgen.
√ Erstellung der Erbsteuererklärung
√ Erstellung der Schenkungssteuererklärung
√ Beratung über steuerliche Optimierung bei Schenkungen
√ Nachfolgeberatung
Eingescannte Belege können Papierbelege ersetzen
Unter dem Motto „Steuerberater entsorgen Bürokratie“ hat am 04.04.2014 das dritte Symposium des Verbändeforums EDV des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) in Berlin stattgefunden. Mehr...
Nur pingelig genaue Führung wird akzeptiert
Haben Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw zur Verfügung gestellt bekommen oder nutzt ein Selbstständiger seinen Wagen für Beruf und Freizeit, sollte überprüft werden, ob Privatnutzung... Mehr...