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Vollmacht des Steuerberaters

Vorausgefüllte Steuererklärung: Finanzministerium informiert über Berechtigungsmanagement

Hat ein Steuerpflichtiger seinen Steuerberater entsprechend dem amtlichen Vollmacht-Muster gemäß BMF-Schreiben vom 10.10.2013 in sachlicher und zeitlicher Hinsicht uneingeschränkt zur Vertretung im Besteuerungsverfahren bevollmächtigt, umfasst diese Bevollmächtigung rechtlich neben der Berechtigung zum Abruf der bei der Finanzbehörde über den Steuerpflichtigen gespeicherten Daten im Rahmen des Serviceangebots „vorausgefüllte Steuererklärung“ nach dem Schreiben auch die Berechtigung für die Elster-Kontoabfrage. Eine Vollmacht sei in sachlicher und zeitlicher Hinsicht uneingeschränkt erteilt, wenn die Standardvollmacht weder auf einen Veranlagungszeitraum noch auf eine Steuerart begrenzt wurde, die Berechtigung für das Erhebungsverfahren nicht ausgeschlossen und der Vollmachtnehmer berechtigt ist, Untervollmachten zu erteilen.
Für die Freischaltung der Elster-Kontoabfrage sind nach dem aktuellen BMF-Schreiben allerdings aufgrund länderspezifischer technischer und organisatorischer Rahmenbedingungen in den Landesfinanzverwal-
tungen unterschiedliche Angaben zu machen und Verfahrensabläufe zu beachten und die in den Landesfinanzverwaltungen benötigten Angaben vollständig an die zur Berechtigungsverwaltung festgelegte
Stelle zu senden. Deshalb seien insoweit weiterhin die länderspezifischen Vorgaben zu beachten und die länderspezifischen Vollmachtmuster zu verwenden, soweit in einem Land hierauf nicht ausdrücklich verzichtet werde.

Soweit länderspezifische Vollmachtmuster erforderlich seien und diese für die Freischaltung eines Steuerberaters zur Elster-Kontoabfrage eine eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers verlangten, könne künftig auf diese Unterschrift verzichtet werden, wenn der Steuerberater zusammen mit der im Übrigen vollständig ausgefüllten und von ihm unterschriebenen Vollmacht für die Freischaltung zur Elster-
Kontoabfrage eine Ablichtung der ihm auf dem amtlichen Vollmacht-Muster gemäß BMF-Schreiben vom 10.10.2013 in sachlicher und zeitlicher Hinsicht uneingeschränkt erteilten und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterzeichneten Vollmacht vorlege. Bei einer Abrufbevollmächtigung für ein Konto zusammen zu veranlagender Ehegatten/Lebenspartner seien beide Vollmachten in Ablichtung vorzulegen.
Sei eine auf dem amtlichen Muster erteilte Bevollmächtigung in sachlicher oder zeitlicher Hinsicht eingeschränkt, seien weiterhin die länderspezifischen, vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschriebenen
Vollmachtmuster für die Elster-Kontoabfrage vorzulegen, so das BMF weiter. Entsprechendes gelte für den Fall, dass länderspezifische Vorgaben für den Widerruf der Berechtigung der Elster-Kontoabfrage zu
beachten sind, insbesondere hinsichtlich der Verwendung länderspezifischer Widerrufsmuster. Sei der Widerruf der Berechtigung der Elster-Kontoabfrage nach den länderspezifischen Vorgaben gegenüber einer
zentralen Stelle anzuzeigen, habe der Steuerberater sicher zu stellen, dass der Vollmachtgeber hierüber informiert sei.
Nach dem BMF-Schreiben kann auf die Verwendung der länderspezifischen Vollmachtmuster für die Freischaltung zur Elster-Kontoabfrage nur verzichtet werden, wenn die jeweilige Landesfinanzverwaltung
eine Regelung geschaffen und durch entsprechende Verlautbarung erklärt hat, dass die Freischaltung eines Steuerberaters zur Elster-Kontoabfrage auch bei ausschließlicher Nutzung des mit BMF-Schreiben
vom 10.10.2013 veröffentlichten amtlichen Musters sichergestellt sei.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 07.05.2014, IV A 3 – S-0202 / 11 / 10001

Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmer, Heilberufler (03.06.2014)


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