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ELStAM-Verfahren gestartet

Arbeitgeber können jetzt einsteigen

Seit November 2012 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Beschäftigten im ELStAM-Verfahren anzumelden und die zum 01.01.2013 gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abzurufen. Der Einstiegszeitpunkt in das ELStAM-Verfahren kann nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) innerhalb des Jahres 2013 eigenständig gewählt werden. Die Arbeitgeber könnten selbst bestimmen, ob sie mit allen Beschäftigten gleichzeitig oder zunächst nur mit einem Teil in das ELStAM-Verfahren einsteigen.

Für größere Arbeitgeber (ab 500 Beschäftigten) empfehle die Finanzverwaltung einen stufenweisen Einstieg in das Verfahren. Die ELStAM müssten jedoch spätestens mit der Dezemberabrechnung 2013 angewendet werden. Bis zur Umstellung gelten laut BMF die Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte, Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen weiter fort.

Mit dem Einstieg in das ELStAM-Verfahren sollten Arbeitgeber sowie deren Beschäftigte die Merkmale für den Lohnsteuerabzug genau prüfen, rät das Finanzministerium. Ergäben sich Abweichungen, könne bis zu sechs Monate weiter nach den bisherigen Papierbescheinigungen abgerechnet werden. Zum Beispiel entfielen die bisher bescheinigten Freibeträge, wenn diese bis zum Einstieg des Arbeitgebers für 2013 bisher noch nicht neu beantragt worden seien. Zum Einstieg der Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren empfiehlt das BMF die Verwendung eines Organisationszertifikats im ElsterOnline-Portal unter www. elsteronline.de/eportal/. Dies entfalle, wenn ein Steuerberater oder anderer Dienstleister die Aufgaben der Lohnbuchhaltung übernehme.

Bundesfinanzministerium, PM vom 08.01.2013

Unternehmer (08.02.2013)


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