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Neue EU-MwSt-Vorschriften

Vorschriften sollen Unternehmen das Leben erleichtern

Am 01.01.2013 traten neue EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer in Kraft, die Erleichterungen für Unternehmen vorsehen. So sind zum einen fortan elektronische Rechnungen genauso zu behandeln wie Rechnungen auf Papier. Die Unternehmen können also wählen, welches Verfahren der Rechnungsstellung für sie am besten geeignet ist. Aufgrund der geringeren Verwaltungskosten könnten die Unternehmen damit bis zu 18 Milliarden Euro jährlich einsparen, so die Europäische Kommission.

Zum anderen könnten die Mitgliedstaaten Unternehmen mit einem

Umsatz von weniger als zwei Millionen Euro jährlich ab 2013 die Ist-Versteuerung ermöglichen. Das heißt, die betreffenden kleinen und mittleren Unternehmen hätten die Mehrwertsteuer erst dann zu entrichten, wenn sie sie vom Kunden erhalten. Damit ließen sich Liquiditätsprobleme für sie vermeiden, hofft die Kommission.

Europäische Kommission, PM vom 17.12.2012

Freiberufler, Unternehmer (07.02.2013)


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